Platz- und Betriebsordnung
- Der Verkehrsübungsplatz (VÜP) Jülich-Koslar stellt eine Anlage dar, auf der der Verkehrswacht Jülich als Hausherr das Recht vorbehalten ist, den Besucherkreis zu beschränken oder das Üben von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen. Dazu gehört z.B. die Beschränkung der Benutzungsdauer bei zu starkem Andrang oder die Schließung von Teilstrecken.
- Jeder, der in den VÜP einfährt, erkennt damit die verbindliche Platz- und Benutzungsordnung an. Die Benutzung des Übungsbereiches erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Platzbetreibers.
- Das Mindestalter des Fahrers eines Pkw beträgt 16 Jahre.
- Die Begleitperson muss zwingend auf dem Beifahrersitz sitzen (Ausnahmen Ziffer 5) und mindestens ein Jahr im Besitz der erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis sein.
- Für Zweiräder gilt, dass sich der Begleiter in ständiger Sichtweite zum Fahrer befinden muss (unter Beachtung Ziffer 12) und die erforderliche gültige Fahrerlaubnis hat.
- Bei allen Zweirädern, auch bei KKR und Roller bis 50ccm, liegt das Mindestalter bei 16 Jahren.
- Die Kassenaufsicht prüft zur Kontrolle des Mindestalters den Personalausweis/Reisepass beim Übenden und den Führerschein und Fahrzeugschein der Begleitperson vor dem Einlass. Ein Befahren des Geländes durch nicht berechtigte Personen ist strengstens verboten.
- Eine Änderung der Öffnungszeiten, z.B. wegen Durchführung von Arbeiten, Fahrradbörse etc., bleibt jederzeit vorbehalten. Bekanntmachungen erfolgen über die Homepage oder durch Aushang am Platz.
- Die Gebühr für die Benutzung des Platzes wird immer bei der Ausfahrt entrichtet. Bei der Einfahrt wird der Fahrschein ausgefüllt, der als Quittung für den hinterlegten Führerschein dient. Bei der Ausfahrtabrechnung ist der jeweilige Grundbetrag* zu zahlen, gleichgültig, ob die erste Stunde seit der Einfahrt vergangen ist. Hinzu kommt die derzeit gültige Haftpflichtversicherung*. Wird länger gefahren, tritt der 10-Min.-Takt ein. (* aktuelle Beträge siehe Seite „VÜP“)
Von Personen, die den VÜP ohne Fahrschein und Bezahlung befahren (“Schwarzfahrer”), wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € erhoben. - Bei Verlassen des VÜP verliert die Haftpflichtversicherung ihre Gültigkeit. Eine weitere Benutzung des VÜP am selben Tag erfordert den Abschluss einer neuen Haftpflichtversicherung.
- Der VÜP darf nur mit zugelassenen und verkehrssicheren Kraftfahrzeugen benutzt werden (keine roten Kennzeichen/Kurzzeitkennzeichen).
- Das Aussteigen/Verlassen des Fahrzeuges auf dem VÜP oder das Begehen der Fahrbahnen/Grünanlagen ist wegen einer erhöhten Unfallgefahr nicht gestattet. Kurze Rastpausen oder Toilettenbesuche sind nur im gesperrten Bereich vor dem Schulungsgebäude/Vordach möglich und zulässig.
- Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 Km/h. Im Übungsbereich gelten die Bestimmungen der StVO. Zu schnelles Fahren oder Überholen wird mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Auf eine Rückerstattung der Benutzungsgebühr besteht bei Verstößen gegen die Platz- und Betriebsordnung kein Anspruch.
- Alle auftretenden Beschädigungen sind unverzüglich dem Kassenpersonal zu melden.
- Den Weisungen des Kassenpersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis ohne Erstattung der Benutzungsgebühr.
- Bei allen Schäden mit anderen Fahrzeugen muss die Schadensforderung dem Verursacher gegenüber geltend gemacht werden. Der Halter des Platzes hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und scheidet hierfür von vornherein aus. Das Kassenpersonal ist bei der Schadensaufnahme behilflich. Der Platzbetreiber sorgt auf Verlangen für die zeitnahe Übersendung der Schadensanzeige mit Beweisfotos an die Haftpflichtversicherung.
- Jede gewerbliche Tätigkeit Dritter im Bereich des VÜP bedarf einer Genehmigung.
- Achtlos weggeworfene Abfälle werden gegen Gebühr durch das Personal der Verkehrswacht Jülich entsorgt. Die Mindestgebühr beträgt 15,00 €, bei Missachtung erfolgt ein Platzverweis.
- Für alle nicht im Rahmen dieser Platz- und Betriebsordnung aufgeführten Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand Juni 2021
Verkehrswacht Jülich